Die gegnerische Versicherung erkennt Schadenspositionen in aller Regel nur dann in voller Höhe an, wenn diese nachvollziehbar belegt sind. Ein Schadensgutachten oder – bei geringeren Schäden – ein Kostenvoranschlag bildet dafür häufig die Basis.
Wann ist ein unabhängiges Gutachten sinnvoll?
Bei sehr geringfügigen Schäden wird in der Praxis teilweise nur ein Kostenvoranschlag der Werkstatt akzeptiert. Sobald der Schaden über eine Bagatellgrenze hinausgeht oder die Schadenshöhe nicht offensichtlich ist, ist ein Sachverständigengutachten regelmäßig der sicherere Weg – es dokumentiert Reparaturkosten, Reparaturdauer und mögliche Wertminderung in einer Form, die auch gegenüber der Versicherung Bestand hat.
Eigener Sachverständiger oder Gutachter der Versicherung?
Bei einer eindeutigen Haftung der Gegenseite kann der Geschädigte grundsätzlich selbst entscheiden, welchen Sachverständigen er beauftragt. Ein von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagener oder beauftragter Gutachter steht wirtschaftlich in einem anderen Verhältnis zur Versicherung als ein unabhängiger, vom Geschädigten selbst gewählter Sachverständiger. Ob im Einzelfall auf den eigenen Sachverständigen zurückgegriffen werden sollte, hängt von der Schadenshöhe und der Haftungslage ab und sollte im Zweifel geprüft werden.
Wer trägt die Kosten des Gutachtens?
Ist die Haftung der Gegenseite dem Grunde nach klar, zählen die Kosten für ein Schadensgutachten in der Regel zu den ersatzfähigen Positionen und werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Bei einer nur teilweisen Haftung oder ungeklärter Verschuldensfrage kann sich die Kostentragung anteilig verschieben – auch hier lohnt eine Prüfung im Einzelfall.
Vorsicht bei reinen Versicherungsgutachten: Ein ausschließlich von der gegnerischen Versicherung beauftragtes Gutachten muss die tatsächliche Schadenshöhe nicht zwingend vollständig abbilden. Ein eigenes, unabhängiges Gutachten schafft hier zusätzliche Sicherheit.
Achtung bei Bagatellschäden: Handelt es sich nur um einen geringfügigen Schaden unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für ein vollständiges Sachverständigengutachten in aller Regel nicht. In solchen Fällen wird üblicherweise nur ein einfacher Kostenvoranschlag der Werkstatt erstattet. Ob im Einzelfall dennoch ein Gutachten sinnvoll und erstattungsfähig ist, sollte vorab geprüft werden.
Beweise sichern
- Fotos der Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen
- Kennzeichen und Kontaktdaten des Unfallgegners
- Kontaktdaten von Zeugen
- Polizeiliches Aktenzeichen, sofern die Polizei hinzugezogen wurde
- Kostenvoranschlag oder Auftrag an einen Sachverständigen
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Häufige Fragen
Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Bei einer eindeutigen Haftung der Gegenseite können Sie in der Regel einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Eine Verpflichtung, den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu nutzen, besteht grundsätzlich nicht.
Was passiert, wenn der Schaden sehr gering ist?
Bei sehr geringfügigen Schäden akzeptieren Versicherungen teilweise auch einen einfachen Kostenvoranschlag anstelle eines vollständigen Gutachtens. Ob dies im Einzelfall ausreicht, sollte geprüft werden.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Die Dauer hängt vom Sachverständigen, der Schadenshöhe und der Terminlage ab. Sie sollte bei der Planung von Mietwagen oder Nutzungsausfall berücksichtigt werden.